§57a Pickerl-Überprüfung für PKW und Motorräder
Ihr Prüfstelle in Bezirk Grieskirchen
Bei der jährlichen Pickerl-Überprüfung nach §57a KFG wird der Zustand Ihres Fahrzeuges auf Betriebs- und Verkehrssicherheit sowie der Umweltverträglichkeit geprüft.
Sie darf ausschließlich durch behördlich geschulte und autorisierte Techniker durchgeführt werden. Der Begutachtungstermin ist eine gute Gelegenheit den aktuellen technischen Zustand Ihres Fahrzeuges feststellen zu lassen.
Die Begutachtung erfolgt ohne Zerlegungsarbeiten und zeigt den aktuelle technischen Zustand des Fahrzeuges.
Mängel, die offensichtlich und objektiv erkennbar sind, werden am Gutachten als Fehler angegeben.
Die Profis von Ihrer freien Werkstatt in Bezirk Grieskirchen führen sämtliche Messungen und Kontrollen an Ihrem KFZ durch, die gesetzlich vorgeschrieben sind.
Zeitpunkt der Überprüfung
Bei Neuwagen (bis 3,5t Gesamtgewicht) ist die erste Pickerl-Überprüfung 3 Jahre nach Erstanmeldung, die zweite Überprüfung nach weiteren 2 Jahren und dann jährlich vorgeschrieben (3-2-1 Regel)
Notwendige Unterlagen für die Begutachtung
- Zulassungsbescheinigung
- Genehmigung oder Gutachten (z.B. für Alufelgen, Sportauspuff, etc.)
- bei nicht zugelassenen Fahrzeugen (Anmeldegutachten) Typenschein